"Die
Erbringung von Dienstleistungen setzt in vielen Fällen
Ortsveränderungen von Personen und Fahrzeugen voraus. Die
Gesamtheit dieser Ortsveränderungen bildet den Dienstleistungsverkehr."
Zum
Dienstleistungsverkehr zählen somit alle Fahrten, die in
direktem
Zusammenhang mit einer Dienstleistung stehen. Als Beispiel
können
Fahrten von Geschäftsreisenden oder Handwerkern genannt werden.